Programmreihen
Theater/Tanz/Performance
«Physische Erfüllung»
Programmreihe Körpertheater/Tanz
«Globalstücke» und «Publikumsgesellschaft»
Programmreihe Schauspiel/Dokumentartheater
«Stille Gesellschaft» und «Multiplier Bunny Bond»
Programmreihe Mime/Objekttheater
«Performance-Index»
Programmreihe Performance
«Vier-Augen-Prinzip»
Programmreihe Duos
Konzert/Musik
«Primanote» und «Notenbank»
Programmreihe Klassische Musik
«Blue Chips»
Programmreihe Neue Musik
«Feingold»
Programmreihe Gesang/Chor
«Monte Carlo Simulation» «Notenstückelung»
und «Notenumlauf»
Programmreihe Easy Listening/Jazz/Chanson
«Börsenkrach»
Programmreihe Rockmusik
«Exotenfonds»
Programmreihe Weltmusik
Ausstellung/Gallerie
«Ruhende Banken» und «Pflichtwandlung am Ende der Laufzeit»
Programmreihe Malerei
«Synthetisches Papier» und «Tomorrow next»
Programmreihe Fotografie
«Point- & Figure-Chart» und «Real-Time-Index»
Programmreihe Videokunst
«Phantom Shares» und «Big Figure»
Programmreihe Skulptur/Objekte
Specials
«Heimatbörse»02.- 30.11.05 , Austellung, Landeier - Vom Leben auf dem Lande
«Golden Parachute»
30.11., 20:30 Uhr Terrestrische Astronauten
Bankgeheimnis
auf dem allgemeinen Bankvertrag bzw. in der Geschäftsverbindung zwischen Kreditinstituten und dem Kunden bestehendes und im gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Kreditinstituten i. S. des KWG und Kunden wurzelndes Berufs- und Geschäftsgeheimnis des Kreditinstituts. Es beinhaltet die Pflichten des Kreditinstituts, Stillschweigen über die Vermögensverhältnisse (Guthaben und Verbindlichkeiten) seiner Kunden (und ggf. auch eines Nichtkunden) und über die sonstigen Belange zu wahren, von denen das Kreditinstitut im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Kenntnis erlangt hat, zum anderen das Recht, Auskünfte entsprechend der Geheimhaltungspflicht zu verweigern (Bankauskunft), sofern das Kreditinstitut nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden ist oder aufgrund gesetzlicher Vorschrift eine Auskunftspflicht besteht. Das B. ergibt sich als Bestandteil des Bankvertrages bzw. als Nebenpflicht des Kreditinstituts aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Big Bang
Bezeichnung für Börsenreform in London am 27.10.1986. Wichtigste Neuerungen: a.) Abschaffung fester Courtagen. b.) Keine Funktionstrennung zwischen Brokern und Jobbern. c.) Zulassung von Außenseitern an der Londoner Börse. d.) Bank of England öffnet den Primärhandel mit Staatspapieren auch für Außenseiter.
Big Figure
die im Devisenhandel zwischen Banken als bekannt vorausgesetzten Stellen vor den beiden letzten Ziffern eines Devisenkurses.
Blue Chips
Aktien bekannter Gesellschaften, die sich durch erstklassige Bonität (Kreditwürdigkeit), gute Performance-Perspektiven und Dividendenkontinuität (Dividendenpolitik) auszeichnen. Der Begriff stammt aus den USA, v. a. für Aktien, die im Dow-Jones-Index (Dow Jones Industrial Average) vertreten sind.
Börsenkrach
extremer Kursverlust an Börsen. Ursache ist oft eine Spekulationsblase: Steigende Kurse veranlassen immer mehr Anleger auf den fahrenden Zug aufzusteigen, was die Kurse der Aktien weiter in die Höhe treibt. Auf ihrem Höhepunkt "platzt" die Blase, die Verkäufe lösen weitere Verkäufe und letztlich einen Kurssturz aus. Umgekehrt gibt es dasselbe Phänomen: Kursverluste (z.B. aufgrund äußerer Ereignisse wie der Asienkrise) führen zu (oft irrationalen) Ängsten der Anleger, die sich gegenseitig verstärken.
Exotenfonds
Offshore Funds; Internationale Finanzplätze mit besonders günstigen Standortei-genschaften, insbesondere steuerlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Art.
Feingold
Gold mit einem Feingewicht von 999,9/1000 (Rauhgewicht). Alle Währungen, mit denen vmIWF eine Goldparität vereinbart ist, bzw. war, werden in F. beweretet. 1971 wurde die im IWF-Abkommen vorgesehene in einem Goldgewicht festgelegte Parität durch das System der Leitkurse ersetzt.
Globalstücke
Sammelurkunde; In der S. sind entweder eine ganze Wertpapieremission, der Teil einer Wertpapieremission oder (als sog. Großstücke) ein größerer, von der üblichen Stückelung abweichender Nennwert (Globalanleihe) bzw. größere Anzahl von Aktien (Globalaktie) bzw. Genussscheinen (Sammelgenussschein) verbrieft
Vgl. auch: Sammelzertifikat
Vgl. auch: Wertpapiersammelbank
Goldene Bankregel
Finanzierungsregel, nach der die Dauer der Kapitalbindung im Vermögen nicht län-ger sein soll als die Dauer der Kapitalüberlassung (Fristenkongruenz im Aktiv- und Passivgeschäft).
Golden Parachute
Regelungen, die im Falle eines Unternehmenskaufes (Mergers & Acquisitions) hohe Abfindungszahlungen für das Management des übernommenen Unternehmens auslösen. G. P. können u. a. als Bargeldzahlungen, als Aktien des oder als Aktienoptionen auf das übernommene Unternehmen gestaltet sein.
Heimatbörse
Dem Sitz des Emittenten eines Wertpapiers nächstgelegene Börse, siehe Lokalpapiere
Momentum
technische Studie, die die Schwungkraft einer Kursbewegung misst. Ein M. kann hinsichtlich seiner Berechnung und Interpretation mit Oszillatoren verglichen werden. Im Gegensatz zu einem Oszillator basiert ein M. allerdings nicht auf zwei gleitenden Durchschnitten, deren Abstand berechnet wird, sondern direkt auf den Kursen. Um ein M. zu berechnen, benötigt man somit nur die Kurse zu zwei verschiedenen Zeitpunkten und errechnet aus diesen eine absolute Kursdifferenz.
Vgl. auch: kurzfristiges Momentum
Vgl. auch: mittelfristiges Momentum
Vgl. auch: langfristiges Momentum
Monte Carlo Simulation
Methode zur stochastischen Simulation sowie Methode zur Ermittlung des Fair Va-lues von Optionen und optionsähnlichen Zinsinstrumenten (z. B. Caps, Floors). Die M. C. S. wurde 1977 erstmals von Boyle vorgeschlagen. Insbesondere Path-dependent-Optionen (z.B. Average Rate-Option) werden nach der M. C. S. bewertet. Die M. C. S. wird beispielsweise auch angewandt, um das Default Risk von Financial Swaps zu quantifizieren.
Vgl. auch: Optionspreisbewertungsmodelle
Vgl. auch: Black&Scholes-Modell
Vgl. auch: Black-Modell
Multiplier Bunny Bond
Zinsinstrument, das keine laufenden Zinszahlungen ausschüttet. Im Gegenwert der Zinszahlung werden neue Papiere vom Emittenten an den Anleger ausgegeben.
Notenbank
Bank, die das Recht zur Notenausgabe (Banknoten) besitzt. N. waren ursprünglich private Banken. Unkontrollierte Geldschöpfung der Privatnotenbanken verursachte Funktionsstörungen des Geldwesens und führte zur Übertragung des Notenausgaberechts auf staatliche Zentralbanken (Zentralnotenbanken), die damit i. d. R. ein Notenausgabemonopol (Notenprivileg) erhielten. Daher erklärt sich auch die synonyme Verwendung der Begriffes Zentralnotenbank (bzw. Zentralbank).
Notenstückelung
Bei Wertpapieren die Aufteilung in verschiedene Nennbeträge (Nennwerte). Mögliche St. von Aktien: 5 DM oder ein Vielfaches davon; St. von Anleihen (Schuldverschreibung) z. B. 100, 500, 1.000 und 5.000 DM Nennwert (Teilschuldverschreibungen); St. bei Investmentzertifikaten: i. Allg. 1, 10, 100 und 500 Anteile. Als Großstücke sind in einer Sammelurkunde zusammengefasste Wertpapiere anzusehen, die über einen höheren als in der üblichen St. abweichenden Nennbetrag lauten (z. B. Globalaktie über 100.000 DM). Gegensatz: Quotenaktie
Ostwerte
Wertpapiere, insbesondere Aktien von Gesellschaften, die ihren Sitz und ihre Anlagen in der DDR oder in den deutschen Ostgebieten hatten.
Performance-Index
Ein P. soll die längerfristige Entwicklung eines Indexportfolios (Portfolio) aufzeigen. Bei der Berechnung eines P. werden im Gegensatz zu einem Kursindex neben der Kursentwicklung (Kursgewinne bzw. Kursverluste) auch Zinszahlungen bei Renten-papieren bzw. Dividendenzahlungen bei Aktien und deren Wiederanlage berücksich-tigt. Am deutschen Rentenmarkt wird beispielsweise ein P. für den REX, ein P. der BHF-Bank, der Commerzbank und der Deutschen Bank veröffentlicht. Der Deutsche Aktienindex (DAX) bzw. der Composite-DAX misst als P. die Wertentwicklung der 30 DAX-Werte bzw. der ungefähr 320 CDAX-Aktien. Neben dem FAZ-Index wird auch ein FAZ-P. errechnet.
Petrodollars
überschüssige US-Dollars, die von den Erdöl exportierenden Ländern (OPEC, Orga-nization of Petroleum Exporting Countries) an den Finanzmärkten der westlichen In-dustriestaaten angelegt werden.
Pflichtwandlung am Ende der Laufzeit
Wandlungspflicht; innovatives Vertragselement der Wandelanleihe mit Wandlungs-pflicht im Vergleich zu einer klassischen Wandelanleihe, die im Falle der Nichtaus-übung des Wandlungsrechts der Anleihegläubiger während der Laufzeit der Anleihe automatisch zu einer Lieferung der Aktien am Ende der Laufzeit anstatt zu einer Rückzahlung auf die Teilschuldverschreibung führt. Somit wird dem Wandelanleihegläubiger durch die Wandlungspflicht das Recht der Wahl zwischen Aktienlieferung und Nennwertrückzahlung i. S. der klassischen Wandelanleihe genommen.
Phantom Shares
Entgeltform, die überwiegend im Rahmen der Führungskräfteentlohnung eingesetzt wird. Die Führungskräfte erhalten dabei eine bestimmte Zahl von P. S. Diese P. S. verbriefen nicht die vollen Rechte einer Aktie, sondern geben dem Inhaber i. d. R. lediglich ein Recht auf die Barauszahlung einer Differenz, die sich aus dem Kurs der Aktie des Unternehmens zu einem vom Unternehmen zu bestimmenden Zeitpunkt im Vergleich zum Ausgabezeitpunkt ergibt. Die Unternehmen haben bei der Festlegung der Bedingungen eine große Gestaltungsfreiheit. Vom Risikoprofil her imitieren P. S. Stock Option Plans.
physische Erfüllung
Physical Delivery; Erfüllung der Lieferverpflichtung eines derivativen (Finanz-) In-strumentes (z. B. Futures-Kontrakte, Swaptions, Optionen, Optionsschein) durch Lieferung des Basiswertes. Eine p. E. erfolgt beispielsweise bei mittelfristigen Zins-futures und langfristigen Zinsfutures sowie Issue Linked Warrants. Im Gegensatz zu diesen Instrumenten erfolgt bei kurzfristigen Zinsfutures (Geldmarkt-Future), Aktienindex-Futures, nackten Optionsscheinen und oftmals auch bei Swaptions ein Cash Settlement (Barausgleich).
Point- & Figure-Chart
P- & F-Chart; graphische Darstellung, die den gesamten Kursverlauf in einzelne Trendphasen auflöst. Jeder Trend wird dabei durch eine senkrechte Säule im Chart abgebildet. Im Aufwärtstrend wird zur Symbolisierung der Kursspanne eine Säule aus »X" gebildet, im Abwärtstrend eine Säule aus »O". Die Grundstrategie von P. lautet, ein Kaufsignal ist immer dann anzunehmen, wenn ein Aufwärtstrend das Niveau des vorhergehenden Aufwärtstrends übertrifft. Sinkt ein Abwärtstrend dagegen unter das Niveau seines Vorgängers, so ist ein Verkaufssignal anzunehmen. Beispiel: vgl. Abbildung »Point- & Figure-Chart".
Vgl. auch: Balkenchart
Vgl. auch: Linienchart
Primanote
Listen zur ersten, chronologisch geordneten Erfassung von Buchungen; auch als Primanote, Journal oder Memorial bezeichnet.
Publikumsgesellschaft
kapitalistische Kommanditgesellschaft; Publikums-KG; Publikumsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft (KG), deren Gesellschaftskapital fast ausschließlich von Kommanditisten gehalten wird. Komplementär ist i. d. R. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG), in der sich die Gesellschaftsgründer mit geringer finanzieller Beteiligung zusammengeschlossen haben. Die k. K. war v. a. als Rechtsform für Abschreibungs- und Verlustzuweisungsgesellschaften beliebt, solange die Kommanditisten als Mitunternehmer (Mitunternehmerschaft) Verluste über ihre Einlagen hinaus (negatives Kapitalkonto) noch uneingeschränkt steuerlich geltend machen konnten. Seit der Änderung durch § 15 EStG sind die Abschreibungsmöglichkeiten beschränkt auf den Umfang der Kommanditistenhaftung am Bilanzstichtag.
Real-Time-Index
Laufindex; Aktienindex, der während des Börsenhandels in sehr kurzen Zeitabstän-den ständig auf der Grundlage aktueller Kurse berechnet wird und somit bei entsprechender Basis stets die aktuelle Marktsituation widerspiegelt.
Ruhende Banken
Altbanken, die in Berlin durch Befehl des russischen Kommandanten vom 24.04.1945 geschlossene Kreditinstitute, die nicht wieder zugelassen sind, aber juristisch als «r.B» weierbestehen. Ihr Betrieb ruht, nachdem sie vorrübergehend wenige Tage wieder in Tätigkeit gewesen waren, aufgrund der sog. «Ruhe-Anordnung» des Berliner Magistrats vom 5.6.1945. Sie durften außer der alten Außenstände keine Geschäfte betreiben, doch wurden sie meist als Anmeldestellen für die Aufwertung der Uraltkonten und die Wertpapierbereinigung zugelassen.
stille Gesellschaft
Personengesellschaft, bei der sich jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen in der Weise beteiligt, dass die geleistete Einlage in das Vermögen des tätigen Gesellschafters übergeht und der stille Gesellschafter dafür (zumindest) am Gewinn des Unternehmens teilnimmt (§§ 230 I, 231 II HGB). Die st. G. ist eine reine Unternehmensgesellschaft ohne eigenes Gesellschaftsvermögen, die nach außen als Gesellschaft nicht in Erscheinung tritt und keinen Publizitätsanforderungen unterliegt (keine Kennzeichnung in der Firma, keine Eintragung in das Handelsregister). Sie erschöpft sich folglich in rein rechtsgeschäftlichen Beziehungen (Rechtsgeschäft) zwischen den Beteiligten auf der Grundlage des geschlossenen Gesellschaftsvertrags.
Gegensatz: partiarisches Darlehen
Synthetisches Papier
ein aus mehreren Einzelbausteinen zusammengesetztes Papier, das ein bereits e-xistierendes Papier dupliziert. Kostet das S. P. weniger als das bereits am Markt e-xistierende, so wird das S. P. gekauft. Unter Duplizieren (Duplizierungsprinzip) ver-steht man entweder das Nachbilden der Cash-flow-Struktur (Cash-flow) oder des Kursverhaltens eines bereits existierenden Papiers.
Tomorrow next
Tom next; Swapgeschäft, dessen Kassaseite an dem auf den Abschluss folgenden Geschäftstag und dessen Terminseite am darauf folgenden Geschäftstag fällig wird (Swapsatz).
Vier-Augen-Prinzip
Kreditinstitute i. S. des KWG sowie (aufgrund der Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie) auch Finanzdienstleistungsinstitute i. S. des KWG, die sich bei der Erbrin-gung von Finanzdienstleistungen i. S. des KWG Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen dürfen, müssen mindestens zwei geeig-nete Geschäftsleiter, die nicht nur ehrenamtlich tätig sind, haben (§ 33 I 1 Nr. 5 KWG). Das V.-A.-P. ist für eine verantwortliche Führung wesentlich; zudem er-schwert es unsolides, zweifelhaftes oder gar kriminelles Verhalten. § 2 a KWG be-stimmt ferner, dass ein Kreditinstitut nicht in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden darf.
Vgl. auch: Erlaubniserteilung für Institute
